Personenschaden, Sachschaden, Vermögensschaden ... ein Schaden kommt selten allein.
Das unten stehende Formular ist ihr direkter, einfacher Weg zu uns im Schadensfall.
Wir helfen bei der Schadensmeldung, denn gerade hier kommt es auf jedes Detail an. Der Zeitpunkt der Meldung (§ 30, VVG: unverzüglich) kann für den Ablauf, die Entschädigung usw. entscheidend sein. Schon ein unbedachtes Wort, eine unbewußte Selbstbezichtigung kann zum Leistungsverzicht des Versicherers führen. Nicht weil er der böse Versicherer ist, sondern weil die Rechtslage und die Bedingungen es so vorsehen.
Im ersten Schritt unterstützen wir bei der Entscheidung, ob es wirtschaftlich sinnvoll ist einen Schaden zu melden (Stichwort: Selbstbeteiligung) und welche Folgen zu erwarten sind.
Auch wenn es erstmal sehr ärgerlich ist, kann es gut sein, dass es besser ist jetzt 200€ zu zahlen, dafür aber im wirklich existenziellen Fall abgesichert zu sein und den Versicherungsschutz zu behalten. Denn auch der Versicherer hat im Schadenfall ein Kündigungsrecht.
Weiterhin sind eine Reihe Pflichten gegenüber dem Versicherer im Schadensfall zu beachten, damit eine reibungslose Schadensregulierung ermöglicht wird:
Anzeigepflicht:
Unverzüglich, spätestens eine Woche nach Eintritt des Schaden oder spätestens ab Kenntnisnahme.
Aufklärungspflicht:
Wie ist es zum Unfall, zum Schaden gekommen? Was ist passiert?
Wo? Wann? Wer? Womit? Was? Warum?
Schadenminderungspflicht:
Es ist alles zumutbare zu tun, um den Schaden so gering wie möglich zu halten.
Bei Pflichtversicherungen gelten noch weitere Regeln, die durch den Kontrahierungszwang im Einzelfall zu beachten sind.