zur Erstinformation

Kaum ein Wirtschaftsbereich ist in unserem Land so reguliert, wir wollen mal nicht reglementiert sagen, wie die Versicherungsbranche. Für Vermittler gibt es eine eigene gesetzliche Verordnung, die VersVermV, welche eine Reihe Pflichten für uns Vermittler regelt. Im § 15 und 16 ff schreibt sie auch vor, was beim ersten Kontakt mit Ihnen, lieber Interessent, mitzuteilen ist, wer wir sind, wie wir zu erreichen sind usw., kurz die Erstinformation:

Erstinformation ansehen und herunterladen - zum Ausdrucken oder Speichern in Ihrem Download-Ordner(*.pdf)


zur Vollmacht

Die Zusammenarbeit mit uns setzt eine Beauftragung durch Sie voraus, sich um Ihre Versicherungsangelegenheiten zu kümmern. Wir sind dann die sich kümmern, Ihre Sachwalter für Versicherungen, gegenüber den Anbietern von Versicherungen, den Versicherungsgesellschaften. Ähnlich einem Anwalt für Rechtsfragen kümmern wir uns um Ihre Versicherungsfragen. Hier sehen Sie ein Muster der Vollmacht. Ob darüber hinaus weitere Einzelheiten zu regeln sind, wird in einem Maklervertrag geregelt. Vollmacht und Vertrag sind erst durch gegenseitige Unterschrift und Annahme wirksam.

Muster einer Maklervollmacht - zum Ansehen in Ihrem Download-Speicher (*.pdf)

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Achtung Achtung !! ...aus Friendsurance; nicht verwenden, sehen was gut ist, Anregung!

 

Die Maklervollmacht: Rechte und Pflichten eines Ver­sicherungs­maklers

Als Ihr Makler kontaktieren wir Ihr Ver­si­che­rungs­un­ter­neh­men, passen gemeinsam mit diesem Ihren Vertrag an und unterstützen Sie bei der Schadensmeldung. Damit wir für Sie tätig sein dürfen, benötigen wir Ihr Einverständnis in Form der Maklervollmacht. Sie fragen sich, was eine Maklervollmacht konkret bedeutet?
Hier erläutern wir Ihnen, was ein Maklerauftrag und eine Maklervollmacht beinhalten und welche Service-Vorteile für Sie daraus entstehen.

Maklervollmacht Vorteile © Friendsurance

Was ist eine Vollmacht?

Eine Vollmacht ist laut § 164 ff. BGB eine „durch ein Rechtsgeschäft erteilte Vertretungsmacht“. Mit der Übergabe einer Vollmacht an eine andere Person wird dieser Person das Vertrauen ausgesprochen. D.h. diese Person (Vollmachtnehmer) darf in Ihren Namen (Vollmachtgeber) handeln und Sie vertreten. Sie kennen das sicherlich aus Ihrem Alltag z. B. vom Paketabholen: Wenn Sie eine Bestellung aufgegeben haben und der Postbote trifft Sie nicht zu Hause an, dann erhalten Sie meist eine Benachrichtigung, dass Sie Ihr Paket auf einer bestimmten Poststelle abholen können. Wenn Sie selbst keine Zeit haben, Ihr Paket persönlich abzuholen, dann können Sie eine Person Ihres Vertrauens bestimmen. Nötig ist dafür die Unterschrift des Vollmachtgebers und die Anschrift Ihres Vertreters auf der Rückseite des Abholscheins. Ähnlich wie hier wird auch ein Makler Ihr Vertreter und kommuniziert in Ihrem Namen mit dem Ver­si­che­rungs­un­ter­neh­men.
DHL Benachrichtigung Vollmacht

Maklerauftrag und Maklervollmacht

Damit ein Makler für Sie tätig werden und Sie beraten kann, erteilen Sie ihm einen sogenannten Maklerauftrag und unterzeichnen eine Maklervollmacht. Der Maklerauftrag legt die Rechte und Pflichten sowie die konkreten Aufgaben des Maklers (Vertragsbetreuung, Beratung und Vermittlung des passenden Versicherungsschutzes) fest. Das ist das sogenannte Innenverhältnis. Demgegenüber regelt die Maklervollmacht das sogenannte Außenverhältnis. Sie legt also fest, welche Erklärungen der Makler gegenüber Dritten, insbesondere gegenüber dem Ver­si­che­rungs­un­ter­neh­men, als Vertreter seines Kunden wirksam abgeben kann.
Vorteile eines Maklers für den Versicherungsnehmer:
Alles-in-einem: Sie haben nur einen Ansprechpartner für alle Versicherungsverträge

Erleichterte Kommunikation und Vertragsverwaltung durch Rundum-Service: Sie müssen nicht selbst die Kommunikation mit den unterschiedlichen Versicherungsunternehmern und zahlreichen Ansprechpartnern aufnehmen. Der Makler übernimmt diesen Service für Sie, übermittelt auch alle für das Versicherungsverhältnis relevanten Daten oder weitere Kundenwünsche an das Ver­si­che­rungs­un­ter­neh­men, ohne das Sie selbst tätig werden müssen. So sparen Sie wertvolle Zeit und müssen sich um nichts kümmern!

Unabhängige Beratung: Der Makler kann alle nach deutschem Recht zugelassenen Versicherungsgesellschaften anbieten. Damit müssen Sie nicht alle Verträge bei einem Anbieter abschließen, sondern können jederzeit den für Sie passenden Tarif wählen, ohne den Makler zu wechseln.

Persönlicher Bedarfscheck: Der Makler ist verpflichtet, bei Sachversicherungen (z. B. Hausrat- und Haft­pflichtversicherungen) die für Ihr individuelles Risiko passende Versicherungslösung zu finden. Sie werden regelmäßig kontaktiert und erhalten auf Wunsch Beratungsleistungen zu den für Sie passenden Absicherungsangeboten.

Was ein Makler darf und was nicht

Wenn Sie dem Makler eine Vollmacht erteilen, heißt das nicht, dass er ohne Absprache mit Ihnen Veränderungen an Ihren Versicherungsverträgen vornehmen darf. Der Maklerauftrag, der die Rechte und Pflichten zwischen Ihnen und ihrem Makler im sogenannten Innenverhältnis festschreibt, weist dem Makler eindeutig beschriebene Aufgaben und Befugnisse zu. Überschreitet der Makler seine Aufgaben in der Kommunikation mit den Ver­si­che­rungs­un­ter­neh­men, hätte dies Konsequenzen, und zwar in Form möglicher Schadensersatzansprüche, die Ihnen als Kunde gegenüber dem Makler im Falle eines Schadens zustehen würden.

Friendsurance als Online-Makler

Friendsurance ist Ihr unabhängiger Online-Makler.
Damit wir Ihren Vertrag gemeinsam mit Ihrem Ver­si­che­rungs­un­ter­neh­men um den Schadensfrei-Bonus ergänzen können, erteilen Sie uns eine Makler-Vollmacht. Wir sind damit ab sofort Ihr Makler für jene Verträge, die Sie mit uns verwalten und für die Sie den Schadensfrei-Bonus beantragen möchten. Diese Vollmacht können Sie jederzeit widerrufen, können dann aber den Schadensfrei-Bonus nicht mehr nutzen.

So wird Friendsurance Ihr Online-Makler

1. Sie unterzeichnen Ihre Maklervollmacht digital via Maus auf dem Desktop oder mit dem Finger auf dem Tablet. Diese Form der elektronischen Unterschrift ist rechtlich gültig und vom TÜV Saarland zertifiziert. Wir nutzen dafür das elektronische Unterschriftenverfahren von iS2, das mittlerweile von sehr vielen Ver­si­che­rungs­un­ter­neh­men aktiv genutzt und akzeptiert wird.

2. Sie erhalten ein Exemplar Ihrer Maklervollmacht und Datenschutzerklärung per E-Mail und können diese jederzeit in Ihrem Friendsurance-Account abrufen.

3. Von nun an sind wir Ihr Ansprechpartner. Sie können sich in allen vertraglichen Angelegenheiten an uns wenden. Wir unterstützen Sie im Schadensfall auch bei der Schadensmeldung.
Elektronische Unterschrift © Friendsurance